Energieeffizienz, Meldepflichten und VALERI Berechnung im Rahmen des neuen EnEfG
Das Thema Energieeffizienz rückt für Unternehmen in Zeiten steigender Energiekosten und strengerer gesetzlicher Vorgaben immer weiter in den Fokus. Mit dem Inkrafttreten des neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 sind vor allem energieintensive Unternehmen, Behörden und Rechenzentren verpflichtet, nachhaltige Maßnahmen zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs zu ergreifen.
Bei ARQUS unterstützen wir Sie auf diesem Weg und bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Energieeffizienz zu steigern und echte Einsparungen zu erzielen. Unsere Dienstleistungen umfassen die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 (VALERI), die Unterstützung bei der Meldung von Abwärme-Potenzialen und ein umfassendes Energiemanagement. So können wirtschaftliche Vorteile realisiert werden.
Was bringt das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) für Unternehmen?
Das EnEfG zielt darauf ab, den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2030 signifikant zu reduzieren und langfristige Energieziele bis 2045 zu erreichen. Folgende wesentliche Punkte sind für Unternehmen von Bedeutung:
- Pflichten für energieintensive Unternehmen: Unternehmen, die in den letzten drei Jahren einen Energieverbrauch von mindestens 2,5 Gigawattstunden erreicht haben, sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz umzusetzen. Hierzu zählen:
- Reduzierung der Abwärme: Unternehmen müssen die entstehende Abwärme auf den technisch unvermeidbaren Anteil reduzieren.
- Wiederverwendung der Abwärme: Wo möglich und wirtschaftlich zumutbar, ist die Abwärme durch effiziente Maßnahmen und Techniken erneut zu nutzen.
- Meldung der Abwärmedaten: Die Informationen über die anfallende Abwärme müssen jährlich bis zum 31. März an die Bundesstelle für Energieeffizienz gemeldet werden.*
- Energieeffizienzpläne für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch: Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, konkrete und wirtschaftliche Pläne für Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und diese zu veröffentlichen.
- Managementsysteme für Großverbraucher: Unternehmen, die einen Jahresenergieverbrauch von über 7,5 Gigawattstunden aufweisen, müssen bis 2024 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.
Wie unterstützt ARQUS Sie bei der Umsetzung des EnEfG?
Unser Team bei ARQUS begleitet Sie in allen Phasen der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Mit unserer umfassenden Expertise im Bereich Energiemanagement bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch zur langfristigen Senkung Ihrer Betriebskosten beitragen kann.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der VALERI Berechnung. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Bewertung von energiebezogenen Investitionen.
Energiemanagement für echte Einsparungen
Effizientes Energiemanagement bedeutet nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch die Möglichkeit, Kosten sowie den Einsatz von Ressourcen zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Unsere Dienstleistungen im Bereich Energiemanagement umfassen:
- Erstellung von Energieeffizienzplänen: Wir unterstützen bei der Definition von Energieeffizienzmaßnahmen und dokumentieren diese entsprechend.
- Implementierung von Energiemanagementsystemen: Insbesondere für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von über 7,5 Gigawattstunden ist ein strukturiertes Energiemanagementsystem unerlässlich. Wir begleiten Sie bei der Einführung!
Fazit
Das neue Energieeffizienzgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch Chancen zur Optimierung der betrieblichen Energieeffizienz und zur Senkung von Energiekosten. ARQUS steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Realisierung von Einsparpotenzialen. Mit der VALERI Berechnung und unseren umfassenden Dienstleistungen im Bereich Energiemanagement sorgen wir für Effizienz und Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen – gemeinsam mit Ihnen für eine energieeffiziente Zukunft.
Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Energieeffizienz zu verbessern und die Vorgaben des EnEfG zu erfüllen!
*Unternehmen sind verpflichtet, die Informationen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 erstmals bis zum 1. Januar 2024 an die Bundesstelle für Energieeffizienz zu übermitteln.
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