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Corona Schutzverordnung

28.10.2022
Arbeitssicherheit
Frau mit Schutzmaske

Inhaltsverzeichnis

Corona bestimmt weiter unser Leben - vor allem jetzt in der kühlen Jahreszeit. Daher müssen wir auch im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen treffen, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu gestalten.

Sicherheit geht vor: Wir helfen bei der Umsetzung der neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung

Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde am 31. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und ist zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Wir unterstützen sie gerne bei der Aktualisierung ihrer Gefährdungsbeurteilung zum Thema „SARS-CoV-2“.  Selbstverständlich arbeiten wir auch mit ihrer Betriebsärztin bzw. ihrem Betriebsarzt hinsichtlich der Umsetzung der betrieblichen Schutzmaßnahmen zusammen. Kommen sie gerne auf uns zu - wir stehen ihnen verlässlich zur Seite!