Umweltschutz im Betrieb
"Unsere Umwelt ist die Zukunft und unser kostbarstes Gut!"
Der Schutz unserer Umwelt durchdringt alle Phasen des betrieblichen Produktions- und Vertriebsprozesses. Aktive ökologische Unternehmenspolitik verlangt die Einbeziehung aller umweltrelevanten Aspekte in die gesamte Entscheidungs- und Handlungsstruktur des Unternehmens. Betriebsbeauftragte für bestimmte Bereiche des betrieblichen Umweltschutzes sind gesetzlich definiert. Ebenso sind die Aufgaben der Betriebsbeauftragten gesetzlich festgelegt. Hierzu gehört die Überwachung, Kontrolle, Beratung, Information und Festlegung von Ablaufverfahren.
Wir übernehmen für Sie gerne folgende Aufgaben:
- Stellung von Beauftragtenfunktionen:
- Abfallbeauftragter
- Gewässerschutzbeauftragter
- Gefahrgutbeauftragter
- Ganzheitliche Betrachtung der Gefahrstoffe: Lagerung Ihrer Gefahrstoffe nach TRGS 510, Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen und Betriebsanweisungen, Erstellung von Gefährungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
- Durchführung von Schulungen rund um den Umweltschutz, z.B.: Gefahrstoffschulungen, Gefahrgutschulungen
Ein so genannter Umweltschutzbeauftragter ist gesetzlich nicht bestimmt.
Der Umweltschutzbeauftragte ist eine Person, die in Personalunion die gesetzlich geforderten Betriebsbeauftragten vereint oder in Erfüllung betrieblicher Umweltangelegenheiten diesen Titel trägt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der entsprechend Ihrer Betriebsverhältnisse zu bestellenden Betriebsbeauftragten.
Betrieblicher Umweltschutz:
• Unterstützung bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen
• Übernahme betrieblicher Aufgaben als externe Beauftragte für Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfall, Gefahrgut, Strahlenschutz
Durch die Sicherstellung und kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes in Ihrem Unternehmen beugen Sie Umweltschäden, Rechtsunsicherheiten und vor allem teuren Haftungsansprüchen vor!
Wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihren Anruf!