Staplerschulungen
Jeder, der im Unternehmen mit dem Führen von Flurförderzeuge (FFZ) beauftragt werden soll, muss hierfür die Ausbildung und Beauftragung nach DGUV Grundsatz 308-001 (Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von FFZ mit Fahrersitz und Fahrerstand)“ sowie die DGUV Vorschrift 68 vorweisen und befolgen können.
Unausgebildetes Personal gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kollegen und Kolleginnen. Hierdurch kommt es in Deutschland jährlich zu schweren und auch zum Teil tödlichen Arbeitsunfällen.
Dem wollen wir mit der Ausbildung zum Umgang mit Flurförderzeugen entgegenwirken (Staplerschein).
Unsere geschulten Dozenten werden Sie auf das richtige Verhalten im Umgang mit den FFZ hinweisen und schulen.
Im theoretischen Teil weisen wir Sie in die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, die Sicherheit sowie in den Aufbau und Funktion der FFZ ein.
Infolge dessen, muss eine schriftliche Prüfung der Teilnehmer abgelegt werden um den Lernerfolg nachzuweisen. Nach dem bestehen der theoretischen Prüfung wird in den praktischen Teil übergegangen. Folgende Punkte werden Ihnen hierbei in verschiedenen Aufgaben und Übungen vermittelt:
- Einweisung in das FFZ
- Einfache Fahrübungen ohne Last
- Fahren mit leichten und schweren Lasten
- Richtiges rangieren
- Anheben und senken der Lasten
- Stapeln verschiedener Transportmittel
Nachdem Sie im Anschluss auch die praktische Prüfung erfolgreich absolviert haben, sind Sie in der Lage eine FFZ selbständig und sicher zu bedienen.
Um aber auch im Betrieb ein FFZ bedienen zu dürfen, müssen Sie durch Ihren Unternehmer schriftlich nach §7 der DGUV Vorschrift 68 beauftragt werden. Hier stehen wir Ihnen und Ihrem Unternehmer gerne beratend zur Seite und können Ihnen verschiedene Vorlagen anbieten.
ZIELGRUPPE:
Mitarbeiter, die mit dem Führen von Flurförderzeugen im Unternehmen beauftragt werden sollen.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN:
DGUV Vorschrift 68
DGUV Grundsatz 308-001
INHALTE:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln / Verkehrswege
- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001
- Theoretische und praktische Prüfung
VORAUSSETZUNGEN
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern. Fahrerfahrung zwingend vorausgesetzt.
ABSCHLUSS
Personenbezogener 'Fahrausweis für Flurförderzeuge'
mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)*
Bitte fordern Sie ein unverbindiches Angebot bei uns an. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist Herr Schürmann: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
*Voraussetzung für die Ausbildung in 11 LE sind Erfahrung im Umgang mit FFZ.