Ausbildung zum Evakuierungshelfer
Die Evakuierungshelfer-Ausbildung erfolgt auf Basis des § 10 ArbSchG. Danach hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten im Falle einer Gefahrenlage zu treffen. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Besucher oder externe Arbeitnehmer auf dem Firmengelände durch entsprechende Personen und Maßnahmen gesichert werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, hierfür Personen zu benennen, die das Gebäude bei Bedarf räumen.
Dabei richtet sich die Anzahl der vorgeschriebenen Evakuierungshelfer nach der Zahl der Mitarbeiter und nach den besonderen Gefahren im Unternehmen. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten im Unternehmen ist in der Regel ausreichend.
Zielgruppe
Betriebe, Unternehmen, Banken, Versicherungen, Betreiber von Geschäfts- oder Warenhäusern,
Krankenhäuser, Pflege- und Altenwohnheime, Beherbergungsbetriebe, Internate und ähnliche Einrichtungen, insbesondere solche, die mehr als 20 Betten haben.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes
- Vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes
- DIN 14096 Teil 1–3: Brandschutzordnung
- Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
- Verhalten im Evakuierungsfall
- Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
- Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer
Dauer der Schulung/Ausbildung
Theorie: 1,5 h
Praxis: als Evakuierungsübung
Abschluss
Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Schulungsort
Ab einer Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen bieten wir diese Schulung Vorort bei uns an.
Gerne führen wir die Schulung auch direkt in Ihrem Unternehmen als Inhouse-Schulung durch.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch aktiv beim Thema Brandschutz:
- Stellung des externen Brandschutzbeauftragten,
- Erstellung einer ganzheitlichen Notfallplanung,
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen,
- Erstellung von Brandschutzzuordnungen Teil A, B und C,
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen,
- Durchführung von Evakuierungsübungen,
- Unterweisung der Beschäftigen,
- Begleitung bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten,
- Ausbildung von Brand- und Evakuierungshelfern.
Bei Interesse können Sie sich gerne persönlich bei einem unserer Berater melden, oder Sie hinterlassen uns einfach eine Mail.