Gefahrgutrecht
Durch die Teilnahme an der Beförderung gefährlicher Güter sind Sie als Unternehmer zur Zeit durch das Gesetz zwangsläufig in die Position des Gefahrgutbeauftragten mit allen rechtlichen Konsequenzen gestellt! Durch die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten können Sie die Verantwortlichkeiten vollständig übertragen.
Um die Sicherheit beim Transport Ihrer Gefahrgüter zu garantieren, gilt es notwendige präventive Maßnahmen zu ergreifen. Durch die Beratung und Betreuung Ihres Unternehmens durch unsere EU-Sicherheitsberater / Gefahrgutbeauftragte, sowie durch die Implementierung eines Gefahrgutmanagementsystems, werden die Vorschriften des Gefahrgutrechts erfüllt und durch die Verhütung von Personen- und Sachschäden, sowie durch Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten, Kosten reduziert.
Neben einer dauerhaften Betreuung als Gefahrgutbeauftragter, erstellen wir als Projektarbeit Organisations- und Sicherheitskonzepte sowie die notwendigen Arbeits-, Betriebs- und Verfahrensanweisungen zum sicheren Umgang mit Gefahrgütern.
Damit Sie Ihre Gefahrguttransporte rechtskonform und sicher durchführen können, stehen wir Ihnen in allen Fragen zum Gefahrgutrecht zur Verfügung.